Ausgelöst durch die Rechtssprechung des Bundesverfassungsgerichts ist das Steuerbewertungsgesetz geändert worden.
Wenn Sie nach den neuen Regelungen meinen, das Finanzamt würde nach dem pauschalisierten Feststellungsverfahren überhöhte Werte und damit zu hohe Steuern feststellen, können Sie selbst einen niedrigeren Grundstückswert durch ein fundiertes Wertgutachten nachweisen, das von den Finanzbehörden geprüft und anerkannt werden muss.
Wir beraten vor Anfertigung eines solchen Gutachtens, ob sich der Kostenaufwand angesichts des voraussichtlichen Steuereffektes lohnt, erstellen Gutachten und vertreten die Ergebnisse gegenüber dem Finanzamt.
Suche | Login | powered by editus® 4.0.1 | letzte Änderungen: 9.9.2011

