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Öffentlich rechtliche Vermessung


Als Öffentlich bestellte Vermessungsingenieure wurden uns hoheitliche Aufgaben übertragen. Wir arbeiten privatrechtlich und haben gleichzeitig behördliche Funktionen.

Wir beurkunden Tatsachen zu den Immobilien. Der Notar beurkundet Verträge über die Immobilien. Gemeinsam sorgen wir für die Sicherheit Ihres Immobilieneigentums.

Wir sind unabhängig.

Auch das gehört dazu:

  • Amtliche Lagepläne, Teilungspläne
  • Abgeschlossenheitsbescheinigungen
  • Grenzvermessungen
  • Lage- und Höhenbescheinigungen
  • Grenzbescheinigungen
  • Gebäudevermessungen
  • Beglaubigung von Baulastenerklärungen
  • Wohn- und Gewerbeflächenaufmaß
  • Straßenschlussvermessung






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