Es gibt immer wieder Neuigkeiten, die auch für Ihre Projekte von Bedeutung sein können. Einige Themen, die wir genauer betrachten und für Sie klären, sind:
Abstandsflächen auf Grünanlagen:
Abstandsflächen dürfen nach §6 BauO bis zur Mitte auf öffentliche Grünflächen fallen. Kein baurechtswidriger Zustand also. Auf welcher Grundlage wollen einige Bezirke dann - gegen Geld versteht sich - auf ihren eigenen Flächen Baulasten erklären?
Abstandsflächen und nachbarliche Zustimmungen:
Wozu werden privatrechtliche Zustimmungen von Nachbarn in Verfahren des öffentlichen Baurechts gefordert? Kann eine Abstandsfläche über eine Grundstücksgrenze fallen? Und bekommen Staffelgeschosse eine Abstandsfläche?
Leistungsrechte in den neuen Bundesländern:
Welche Dienstbarkeiten müssen Sie dulden? Wie hoch ist der übliche Ausgleich und wann ist er fällig? Wer ist anspruchsberechtigt?
Öffentliche Flächen:
Wie wird aus öffentlich gewidmeten Vekehrs- und Grünflächen, die allen Bürgern nutzen sollen, privates Bauland?
Bauordnung Berlin:
Ist noch eine Baugenehmigung erforderlich? Welche Möglichkeiten der Verfahrensgestaltung haben Sie? Wer prüft was und haftet auch dafür?
Planung einer gemeinsamen Tiefgarage unter mehreren Grundstücken:
Welche eigentumsrechtliche Lösung gefällt Ihnen? Und wie sichern Sie Ihre Rechte ab?
Ausgleichsbeträge in Sanierungsgebieten und Entwicklungsmaßnahmen:
Reicht die Unterlagenqualität für eine rechtssichere Ermittlung? Wofür zahlt der Eigentümer eigentlich?
Bebauungspläne:
Sind Ihre Verfahren effizient? Und rechtssicher?
Fragen sie uns, wenn Sie mehr wissen möchten oder wir auch Ihre Themen genauer unter die Lupe nehmen sollen. Zum Beispiel mit einer Mail.
Zu diesen und anderen Themen bieten wir auch Vorträge und Schulungen.
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